Neue Publikationen zum aktuellen Wahlrecht
Der Bundestag wird am 23. Februar 2025 nach dem Bundeswahlgesetz in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl in 299 Wahlkreisen gewählt.
Vor der 20. Legislatur des Bundestages galt, dass nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt ist, wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält (Direktmandat). Nach dem Prinzip der Verhältniswahl wurden die Sitze nach dem Anteil der Zweitstimmen vergeben, die auf die Landeslisten der kandidierenden Parteien entfallen (Listenmandat).
Das hatte in den vergangenen Wahlperioden zur Folge, dass die Gesamtzahl der regulär 598 Abgeordneten des Bundestages erheblich überschritten wurde. In der 20. Wahlperiode gab es insgesamt 735 Abgeordnete, darunter 34 Überhangmandate sowie 103 Ausgleichsmandate.
An diesen Sachverhalt setzte die Wahlrechtsreform 2023 an, mit der das Prinzip der Zweitstimmendeckung eingeführt wurde. Wahlkreissieger erhalten somit ab der 21. Wahlperiode nur dann ein Bundestagsmandat, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist.
Aktualisierte und neue Publikationen zum aktuellen Wahlrecht können über die Website des Deutschen Bundestages bestellt werden.