Ausschüsse im Bundestag
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages entscheiden über viele wichtige Gesetze. Unsere Aufgabe ist es, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und vorzubereiten. Dafür hat der Deutsche Bundestag Ausschüsse mit unterschiedlichen Themengebieten eingesetzt. In folgenden Ausschüssen bin ich Mitglied:
Verteidigungsausschuss
Ordentliches Mitglied
Der Verteidigungsausschuss ist ein besonderer Ausschuss des Deutschen Bundestages, da er der einzige Ausschuss ist, der durch das Grundgesetz vorgesehen ist.
In den Sitzungen werden alle Themen besprochen, welche die Bundeswehr insgesamt betreffen: nationale und internationale Sicherheitspolitik, Verteidigungspolitik, Einsätze der Bundeswehr im Ausland, Ausrüstung und Beschaffung von Wehrtechnik oder auch Gesetze, welche die Belange von Soldaten berühren.
Als parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte wird hier das Regierungshandeln diskutiert und kontrolliert. Zur vertieften Kontrolle kann der Verteidigungsausschuss sich selbst auch als Untersuchungsausschuss einsetzen und wichtige Angelegenheiten zum Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung machen.
Sportausschuss
Ordentliches Mitglied
Der Sportausschuss kümmert sich um die Förderung und Finanzierung des Spitzen- und Breitensportes in Deutschland und stellt die politischen Weichen für effektive und nachhaltige Rahmenbedingungen für den Sport in Deutschland.
Dazu diskutiert der Ausschuss wirksame Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport und beschäftigt sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Der Ausschuss hält Kontakt zu Sportverbänden, lässt sich von einer Vielzahl unterschiedlicher Organisationen informieren und zieht regelmäßig den Rat externer Sachverständiger hinzu, um sportpolitische Impulse zu setzen und Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.
Petitionsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Der Petitionsausschuss ist seit 1949 die zentrale Anlaufstelle im Bundestag für die Sorgen, Nöte und Anregungen aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Petitionen, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingehen, müssen angenommen, geprüft und beschieden werden. Das Petitionsrecht gilt für jedermann – im Dienste der Bürger.