In Sachsen tritt neue Corona-Schutzverordnung in Kraft
Die Corona-Lage in Deutschland spitzt sich weiter zu. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen ist auf mehr als 200 angestiegen - das ist der höchste, je vom RKI ausgegebene Tageswert seit Beginn der Pandemie. In Sachsen stecken sich derzeit täglich mehr als 4.000 Menschen mit dem Coronavirus an. Deshalb beschloss das Kabinett am Freitag neue Maßnahmen, die ab heute gelten.
In Sachsen gilt somit die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) für Bereiche wie Gastronomie, Veranstaltungen im Innenbereich, Klubs, Diskotheken und Großveranstaltungen. Das bedeutet Maskenpflicht, Abstand und Kapazitätsbeschränkungen. Bei Großveranstaltungen dürfen maximal 50 Prozent der möglichen Besucherkapazität, mit maximal 25.000 Gästen, ausgeschöpft werden.
Künstler und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Impfung können mit Maske und einem aktuellen Schnelltest trotzdem in den Firmen, für die 2G-Regeln gelten, arbeiten.
Schülerinnen und Schüler können ohne 2G-Nachweis alle Einrichtungen nutzen, weil sie bereits in den Schulen der regelmäßigen Testpflicht unterliegen.
Auch das Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr und Taxi-Betrieb Pflicht. Ausnahmen gibt es nur für Schülerinnen und Schüler ohne Altersbeschränkung.
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