Plenum der Woche
Politik mit Augenmaß: Klimaschutz, Arbeitsplätze, neue Technologien.
Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche wichtige energie- und klimapolitische Weichenstellungen für Deutschlands klimaneutrale Zukunft. Dazu gehören u.a. der Markthochlauf von Wasserstofftechnologien, das Repowering von Windkraftanlagen, die Digitalisierung der Energieversorgung und Entlastungen für Unternehmen im internationalen Wettbewerb (Carbon-Leakage-Verordnung). Mit Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz konkretisieren wir unsere Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 mit klaren Festlegungen und jährlichen Minderungszielen. Mit unserer Politik sorgen wir dafür, dass Deutschland beim Klimaschutz konsequent vorangeht, immer anschlussfähig für europäische und internationale Entwicklungen.
Weitere Themen sind u.a.:
- Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“
- Zukunft der Innenstädte – Perspektiven für lebendige Städte und Zentren
- Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grund-gesetzes (Breitscheid-Platz-Attentat)
- Fortsetzung der deutschen Beteiligung in Kosovo (KFOR) und im Libanon (UNIFIL)
- Gesetz für faire Verbraucherverträge
- Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts
- Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt kommt am frühen Freitagmorgen ins Plenum. Es geht um die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19, § 126a GO-BT.
Mit der Sonderregelung ermöglichte die Geschäftsordnung digitale und hybride Sitzungen der Ausschüsse und reduzierte das Quorum der Beschlussfähigkeit des Bundestags weiterhin auf 25 Prozent. Der Bundestag war und ist hierdurch in der Lage, seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit stets zu gewährleisten. Er hat zudem Vorsorge getroffen, dass die Ausschuss- und Plenarsitzungen des Bundestages nicht zur Verbreitung von SARS-CoV-2 beitragen. Die Abstandsregelungen bleiben weiterhin Kernbestandteil der Regelungen zur weiteren Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und gelten auch für Genesene und vollständig Geimpfte. Die Abstandsregelung kann jedoch im Bundestag und seinen Ausschüssen nur bei einer Reduzierung der geschäftsordnungsrechtlich notwendigen Anzahl von anwesenden Mitgliedern sichergestellt werden.