Jens Lehmann MdB

Corona-Teilhabe-Fonds

Anträge seit 1.1.2021 möglich

Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen waren in den vergangenen Monaten hart von den Folgen der Pandemie betroffen. Viele dieser Unternehmen konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren. 
Der Deutsche Bundestag hat daher beschlossen, für die genannten Institutionen 100 Millionen Euro bereit zu stellen.

Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Förderrichtlinie erlassen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern getroffen.

Seit 1. Januar 2021 kann die Hilfe beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.

Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.

Antragsformulare stehen ab dem 1. Januar 2021 auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter zur Verfügung.