Welche Hilfen gibt es aktuell? Wie und wo kann man diese beantragen? Wer hat Anspruch auf wie viel Unterstützung? Finden Sie im weiteren Text eine aktuelle Übersicht zu allen Corona-Hilfen.
I. Überbrückungshilfe II
- Rechtsgrundlage Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
- beantragbar noch bis zum 31.3.2021
- Auszahlungen laufen bereits seit Längerem
- bis zu 90 % Erstattung der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen größer 30 % im Vergleich zum Vorjahresmonat in der Zeit von 9-12/2020 bis maximal 50 T € p. M.
II. Novemberhilfe
- Rechtsgrundlage bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/De-minimis-
Verordnung, 2-4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
- antragsfähig seit 25.11.2020, Abschläge bis 10 T € seit 27.11.2020,
Abschläge bis 50 T € seit 20.11.2020
- Zahlen Sachsen: 14.066 Anträge, davon 13.188 erhaltene
Abschlagszahlungen i.H.v. 56 Mio. €
- reguläre Auszahlung seit 12.1.2021
- bis zu 75 % Zuschüsse bezogen auf den Novemberumsatz 2019
- beantragbar bis zum 30.4.2021
III. Dezemberhilfe
- Rechtsgrundlage siehe bei Novemberhilfe
- antragsfähig seit 22.12.2020, Abschlagszahlung bis 50 T € seit 5.1.2021
- Zahlen Sachsen: 7.387 Anträge, davon 7.071 erhaltene
Abschlagszahlungen i.H.v. 35,8 Mio. €
- reguläre Auszahlungen noch im Januar 2021
- bis zu 75 % Zuschüsse bezogen auf den Dezemberumsatz 2019
- beantragbar bis zum 30.4.2021
IV. Überbrückungshilfe III (Arbeitsstand)
- Rechtsgrundlage voraussichtlich bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/
De-minimis-Verordnung, 2-4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe
2020
- beantragungsfähig noch im Januar 2021, Abschlagszahlungen ebenfalls
bereits im Januar bis zu 50 T € p. M.
- Beginn der regulären Auszahlungen Anfang März 2021
- offene Frage Teilwertabschreibung für saisonale und verderbliche
Waren im Einzelhandel
V. Neustarthilfe für Soloselbständige
- Alternative zu Überbrückungshilfe III, Wahlrecht
- statt Fixkostenerstattung einmalige Beihilfskostenpauschale in Höhe
von 25 % des Vergleichsumsatzes 12/19-6/20, maximal 5 T €
- beantragbar noch im Januar 2021
- Auszahlungen unmittelbar Anfang Februar 2021
VI. beihilferechtliche Grundlagen
1. Bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/De-minimis-Verordnung
- verlorene Zuschüsse
- keine nennenswerten weiteren Bedingungen
2. Über 1 Mio. € bis 4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
- Beiträge zu ungedeckten Fixkosten im Zeitraum ab März 2020; das sind beispielsweise auch alle Abschreibungen in voller Höhe
und ein fiktiver Unternehmerlohn, wenn kein Geschäftsführergehalt
3. Aktuelle Verhandlungen mit der EU-Kommission laufen zu
einem Beihilferahmen größer 4 Mio. €, u.a. als November- und
Dezemberhilfe Extra. Ebenso wird zur Anhebung der Grenzen der bisherigen beihilferechtlichen Regelungen verhandelt.
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