Jens Lehmann MdB

Novemberhilfen können ab sofort beantragt werden

Einigung von Bund und Ländern auf schnelle Hilfe

Der Antrag und die Auszahlung der Novemberhilfe erfolgen ab sofort voll elektronisch über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de .
Die Novemberhilfe bietet zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die vom aktuellen Teil-Lockdown besonders betroffen sind. Pro Schließungswoche werden den Betroffenen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Konkret geht es um die Deckung der Fixkosten, die trotz temporärer Schließung anfallen.

Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Die Auszahlung startet zum Ende des Monats November.

Zusätzliche Umsätze des Außerhausverkaufs von Restaurants werden für die Berechnung nicht nachteilig angerechnet.

Übrigens: Die „Überbrückungshilfe II" umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020 und kann parallel beantragt werden.