Novemberhilfen können ab sofort beantragt werden
Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Die Auszahlung startet zum Ende des Monats November.
Zusätzliche Umsätze des Außerhausverkaufs von Restaurants werden für die Berechnung nicht nachteilig angerechnet.
Übrigens: Die „Überbrückungshilfe II" umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020 und kann parallel beantragt werden.