Jens Lehmann MdB

Diese Woche im Plenum

Die kommende Sitzung des Deutschen Bundestages findet am Mittwoch, 25.3.20, statt. Zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, diese Sitzung auf dringend notwendige Beschlüsse zu konzentrieren, die zur Bewältigung der Corona-Krise erforderlich sind.
Bild von noelsch auf pixabayBild von noelsch auf pixabay
Die Plenarsitzung wird die folgenden Vorlagen im vereinfachten Verfahren an die federführenden Ausschüsse überweisen:

-        Gesetz zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser
          und weiterer Gesundheitseinrichtungen

-        Änderung des Bundesausbildungsförderungs­gesetzes (BAföG)

-        Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

-        Verdienstausfall bei Kinderbetreuung

-        Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

-        Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus

-        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds

-        Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige“

-        Nachtragshaushalt

Im Anschluss daran folgt die vereinbarte Debatte „Bewältigung der Corona-Krise“. Nach den Ausschusssitzungen folgt die Fortsetzung des Plenums mit den 2. und 3. Lesungen der Vorlagen und der Beschlussfassung gem. 115 Abs. 2 GG mit namentlicher Abstimmung.

Am Freitag, 27.3.20, findet dann die Sitzung des Bundesrates statt, in der alle vom Bundestag am Mittwoch auf den Weg gebrachten Beschlüsse verabschiedet werden sollen.

Übrigens:

Auch im deutschen Bundestag gilt weiterhin, dass die Anzahl persönlicher Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren ist. Die Namentliche Abstimmung wird deshalb erneut nach einem gesonderten Verfahren durchgeführt, das gesundheitlichen Anforderungen Rechnung trägt. Bei der Besetzung des Plenums während der Aussprachen wird auf die notwendigen Sicherheitsabstände geachtet.

Die notwendig tagenden federführenden Ausschüsse sollen ihre Sitzungen in reduzierter Besetzung durchführen, wobei die Mehrheitsverhältnisse abzubilden sind. Alle Fraktionsgremien sind gehalten, ihre Sitzungen in Form von Video- bzw. Telefonkonferenzen abzuhalten. Gleiches gilt für die Landesgruppen.