Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
Migration ist eine globale Herausforderung und eines der Hauptprobleme unserer Zeit. In vielen Teilen der Welt verlassen Menschen ihre Heimatländer aus Angst vor Krieg, Verfolgung aber auch aus wirtschaftlichen Gründen. Der Migrationsdruck auf Deutschland und Europa als Räume von Stabilität und Wohlstand ist unverändert hoch. Die Möglichkeiten zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge in unserem Lande sind bei allem Willen zu humanitärer Hilfe jedoch begrenzt. Deshalb ist es gut, dass der Bundestag dem Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zum UN-Migrationspakt zugestimmt hat, der die Rechte des Bundestages klarstellt und sichert. (Antrag)
Dauerhafte Lösungen kann es nur auf der Grundlage europäischer und internationaler Vereinbarungen und Zusammenarbeit geben, die eine faire Lastenteilung der Staaten festschreiben. Zum Wohle der Menschen in den Aufnahmestaaten wie auch der Flüchtlinge selbst. Mit dem Pakt legt die internationale Staatengemeinschaft erstmals einheitliche Standards für die Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration und den Schutz von Migrantinnen und Migranten fest. Zudem unterscheidet er zwischen legaler und illegaler Migration sowie Erwerbsmigration und Asyl. Migrationsursachen, illegale Zuwanderung, Menschenhandel und -schmuggel sowie das Schlepperwesen können nachhaltig bekämpft werden. Die dabei zugrunde gelegten Standards sind den deutschen angenähert, was für unser Land von Vorteil ist. Warum? Weil bei der Behandlung der Flüchtlinge im Hinblick auf den Menschenrechtsschutz, Verpflegung und Krankenversorgung die gleichen hohen Standards wie bei uns gelten sollen. Damit wird der Migrationsdruck auf die Bundesrepublik sinken.
Insgesamt ist der UN-Migrationspakt im nationalen Interesse Deutschlands, zumal er keine Vorschriften beinhaltet, die nicht ohnehin bereits Teil des hierzulande geltenden Rechts sind. Gegenstand der Vereinbarung ist insbesondere eine verbesserte Kooperation von Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten zur Verhinderung illegaler Migration und zum Schutz der Migranten außerhalb Deutschlands. Aufnahmezusagen sieht der Pakt nicht vor. Vielmehr hat auf Betreiben Deutschlands jedes Land die Verpflichtung zur Rücknahme der eigenen Staatsbürger. Die Nationalstaaten behalten auch nach Inkrafttreten ihre souveränen Rechte in Grenz- und Sicherheitsfragen und können eigene gesetzliche Regelungen zur nationalen Migrationspolitik erlassen. Kein Land kann also gezwungen werden, anzuerkennen oder umzusetzen, was den eigenen nationalen Interessen zuwiderläuft. Arbeitskräftemobilität soll nur „im Einklang mit nationalen Prioritäten des örtlichen Marktes“ stattfinden. Die Migranten ihrerseits werden verpflichtet, die Gesetze und Gebräuche der Zielländer zu respektieren.
Eine offene, transparente Diskussion über all diese Fakten hätten wir viel früher führen müssen. Vor allem wäre die Bundesregierung gut beraten gewesen, die Debatte viel aktiver anzustoßen und zu führen. Bislang war deren Kommunikation zum Thema mangelhaft. Doch daran können wir künftig gemeinsam arbeiten. Für Deutschland bedeutet dies, zeitnah ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu diskutieren und zu beschließen. Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte, um unser wirtschaftliches Wachstum und unsere Sozialsysteme auch weiterhin zu sichern. Es nützt weder den Migranten noch der deutschen Wirtschaft und dem Miteinander in unserem Lande, wenn wir Menschen aufnehmen, die ihren Lebensunterhalt auf lange Sicht nicht selbst bestreiten und sich schon aus diesem Grund niemals wirklich integrieren werden können. Gleichzeitig wäre es natürlich wünschenswert, wenn alle europäischen Länder in dieser Frage mit einer Stimme sprächen. Das langfristige Ziel muss aus Sicht Europas vor allem eine verbindliche Regelung der Jahrhundertfrage Migration sein.
Stand: 30. November 2018