Kulturfonds Energie ab sofort abrufbar
Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten wie beispielsweise Kinos, Theater, Konzerte, Museen, Bibliotheken und Archive. Aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.
Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.
Die Förderung unterscheidet Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Gegenstand der Förderung sind die Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom.
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