2,4 Mio Euro Corona-Hilfen für freie Kultureinrichtungen in Sachsen
Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab morgen wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« beantragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren Liquiditätsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.
Die Antragstellung ist ab dem 23. Februar 2022 auf der Internetseite der SAB bis zum 21. November 2022 möglich.
Weitere Informationen zur Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« gibt es unter www.kulturhilfen.sachsen.de.
Insgesamt stehen für diese Förderung 2,4 Millionen Euro bereit.