Jens Lehmann MdB

Plenum der Woche

Die Pandemie-Lage bleibt kritisch. Wir verzeichnen bundesweit steigende Infektionszahlen, immer mehr Coronapatienten in Intensivbehandlung und zu hohe Todeszahlen. Gleichzeitig erfahren wir immer neue Details über die drohenden langfristigen Folgen einer Corona-
Erkrankung. Diese Entwicklungen erfordern entschlossenes politisches Handeln. Wir müssen die dritte Welle brechen, und zwar sehr schnell.

In erster Lesung beraten wir deshalb das 4. Bevölkerungsschutzgesetz,
mit dem die aktuelle dritte Welle der Coronaverbreitung gebrochen und somit Leben und Gesundheit vieler Menschen konkret geschützt werden soll. Die Pandemie hat eine sehr dynamische Entwicklung genommen, welche bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht.

So kann der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit entsprochen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicher-gestellt werden.
 
Durch eine solche gesetzliche Regelung soll eine bundesweit einheitliche und  klare Rechtslage geschaffen werden.

Der Bundestag wird die schwierige Güterabwägung als einziges demokratisch direkt legitimiertes Verfassungsorgan des Bundes vornehmen. Inhaltlich sollen damit bundeseinheitliche Standards für Schutzmaßnahmen in Landkreisen oder kreisfreien Städten geschaffen werden. Damit soll ein zu schnelles Ping-Pong mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen verhindert werden.

Weitere Themen in dieser Sitzungswoche sind u. a.:

Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung.
Mit dem Gesetz wird ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umge- setzt. Die Einrichtung verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und zu beschleunigen. Die Bundesstiftung
wird zukünftig Informationen bereitstellen, als Vernetzungsplattform
dienen und gleichstellungspolitische Initiativen unterstützen.

Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
und weiterer Gesetze.
Mit dem Gesetz werden Vorschriften im Medizinprodukte-EU Anpassungs-gesetz und in weiteren Gesetzen an die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukte-Verordnung angeglichen. Der Geltungsbeginn dieser Verordnung musste wegen der COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben werden. Darüber hinaus werden spezielle Regelungen zur Marktüberwachung von Medizinprodukten im Fernabsatz sowie zur
Risikobewertung von Medizinprodukten, die im Eigentum von Patienten sind,
im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz aufgenommen.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten. 
mit dem Wertpapierinstitutsgesetz werden EU-Vorgaben in nationales Recht
umgsetzt. Mit dem neuen Gesetz wird eine Beaufsichtigung von Wertpapier-instituten sowohl im Interesse der Kunden als auch im Interesse der all-gemeinen Finanzstabilität gewährleistet. Dabei sind die Regelungen so angelegt, dass es proportional zur Größe der Wertpapierinstitute zu einer intensiveren Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) kommt. Außerdem sind die Aufsichtsbefugnisse der Aufsichtsbehörden angepasst, insbesondere im Hinblick auf die Solvenz der Wertpapierinstitute sowie die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen.