Der Bundestag beriet gestern erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheits-
Überprüfung von Reservistinnen und Reservisten“.
Auf Grund ihrer besonders qualifizierten Ausbildung und ihrer Kenntnisse verfügen bestimmte Soldatinnen und Soldaten (häufig auch ohne dabei auf militärische Waffen oder auf organisatorische Elemente der Streitkräfte zugreifen zu müssen) über eine individuelle militärische Wirkfähigkeit. Etwa herausragende Kampffertigkeiten mit und ohne Waffen, besondere Kenntnisse über Einsatz-möglichkeiten von Sprengmitteln oder Kompetenzen für Cyberoperationen. Die Folgen eines Missbrauchs dieser Kenntnisse und Fertigkeiten könnten sehr weitreichend sein. Verwendungen, in denen derartige Qualifizierungen und Kenntnisse vermittelt werden, sind daher als ganz besonders sicherheits-empfindlich zu qualifizieren.
Es hat sich gezeigt, dass die derzeit verfügbaren Instrumente der Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz – gemessen an dem besonderen militärischen Wirkfähigkeitsprofil – Lücken aufweisen und insbesondere die Intervalle einer Sicherheitsüberprüfung zu lang sind.
Aus diesen Gründen soll es ein neues Gesetz geben, dass diese Eckpunkte künftig berücksichtigt.
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