Plenum der Woche
Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen werden die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages gestärkt. Wir verlängern einerseits die notwendigen pandemierelevanten Bestimmungen über den 31. März 2021 hinaus und befristen zugleich die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag auf drei Monate. Die Entscheidungshoheit liegt beim Deutschen Bundestag. Neben einer unabhängigen Evaluierung des Regelungswerkes zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisieren wir die gesetzliche Basis für die Impfverordnung, indem wir konkrete Impfziele benennen und damit den Rahmen von Priorisierungsentscheidungen stärken.
Wir verabschieden in dieser Woche das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Davon versprechen wir uns wichtige Impulse für die Verkehrswende. Wir ermöglichen rechtssichere digitale Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle und gewährleisten auch weiterhin fairen Wettbewerb für bisherige Anbieter wie Taxis oder den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Neu ist beispielsweise eine Verkehrsart „Pooling“ an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV, bei der Wegstrecken mehrerer Fahrgäste gebündelt werden.
Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2020 und Stellungnahme der Bundesregierung
Der Nationale Bildungsbericht informiert alle zwei Jahre über den Stand des Bildungswesens in Deutschland. Er wird von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe unter Federführung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation erarbeitet. Der Bericht stellt Entwicklungen dar und macht übergreifende Herausforderungen im deutschen Bildungssystem sichtbar. Der aktuelle Bericht bestätigt die positiven Entwicklungen im deutschen Bildungssystem. So sind die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft gestiegen sowie eine höhere und frühere Bildungsbeteiligung und ein Trend zur Höherqualifizierung erkenn-bar. Zudem hat die Zahl der im Bildungswesen Beschäftigten seit 2008 kontinuierlich zugenommen, bei gleichzeitigem Rückgang der Schülerzahlen. Die Inanspruchnahme des Angebots der Ganztagsbetreuung nahm ebenfalls deutlich zu und die Bildungschancen für Kinder von gering qualifizierten Eltern sind – trotz weiterhin vorhandener sozialer Disparitäten – gestiegen. Darüber hinaus enthält der Bericht ein Schwerpunktkapitel zur Bildung in der digitalisierten Welt, das insbesondere auf Entwicklungsbedarfe bei der digitalen Ausstattung von Schulen hinweist.
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
Dieser Gesetzentwurf sieht Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelbranche vor, insbesondere ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken gegenüber Landwirten. Wir reagieren damit auf die Sorgen der Landwirte und Verarbeiter von Lebensmitteln gegenüber der Marktmacht der großen Handelsketten.
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Einführung eines Ordnungsgeldes
Danach können bestimmte Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages zukünftig auch gegenüber Abgeordneten mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro und im Wiederholungsfall von 2.000 Euro geahndet werden. Mit dem Gesetz soll eine Ausnutzung des bislang bestehenden sanktionsfreien Raums bei Verstößen gegen die Hausordnung des Bundestages für Störungen verhindert und der ordnungsgemäße Ablauf der Beratungen des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Ziel des Reformgesetzes ist die umfassende Modernisierung und Neustrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Hierzu sind zahlreiche bestehende Gesetze zu ändern. Unter anderem ist vorgesehen, im Vormundschaftsrecht den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt ins Zentrum zu stellen. Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund grundsätzlich gleichrangig sind. Im Betreuungsrecht sind die Änderungen darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung – im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention – zu stärken.