Jens Lehmann MdB

Plenum der Woche

Jede Lockerungsstrategie braucht Augenmaß und Geduld. Mit Blick auf die sozialen und wirtschaftlichen Härten, die die Corona-Schutzmaßnahmen leider mit sich bringen, soll so früh, jedoch auch so sicher wie möglich für mehr Freiräume gesorgt werden.
Wir erleben in der schwersten Krise unseres Landes seit 75 Jahren auch viele Stärken unserer Gesellschaft: stabile demokratische Institutionen, hohes bürgerschaftliches Engagement und europäische Solidarität.

Gleichzeitig hat uns die Krise aber auch deutlichen Handlungsbedarf aufgezeigt - bei verwaltungsinternen Planungs- und Entscheidungsprozessen, bei der Digitalisierung des Staates und beim Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.

Deshalb müssen wir prüfen, wie unser Staat und die Verwaltung effizienter arbeiten können und sich unsere föderalen Strukturen optimieren lassen. Neues soll gewagt werden. Es geht darum, die Vorteile der föderalen Ordnung und der kommunalen Selbstverwaltung in das 21. Jahrhundert zu tragen und nicht mehr Zeitgemäßes zu reformieren.

Das Parlament


befasst sich in dieser Woche in erster Lesung u.a. mit folgenden Themen: 
  • Faire Verbraucherverträge
  • Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
  • Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
  • Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien
  • Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Abgestimmt wird nach 3. Lesung u.a. über die folgenden Gesetze:
  • Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes*
  • Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)**
*)
Mit diesem Gesetz soll die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert werden. So wird sichergestellt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es stellt formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.

**) 
Mit diesem Gesetz werden die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 umgesetzt. Unter anderem sieht es die Verlängerung der gewährten Umsatzsteuersatzermäßigung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2022 vor.

Außerdem soll für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden.

Schließlich wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bei Einzelveranlagung und 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Somit verschafft dieses Gesetz den Betrieben Liquidität, die vor der Wirtschaftskrise hohe Steuern bezahlt und ihren Verlustrückgang selbst vorfinanziert haben.