Jens Lehmann MdB

Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz

Heute haben die sächsischen Impfzentren in den 13 Landkreisen und Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufgenommen. Zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung ist ab sofort die Website https://sachsen.impfterminvergabe.de freigeschaltet. Eine tele-     

© Wilfried Pohnke@pixabay.com© Wilfried Pohnke@pixabay.com
fonische Anmeldung wird dann im Lauf der 2. Kalenderwoche möglich sein. Die Anmeldung besteht aus zwei Schritten.

Schritt 1: Anmeldung

Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.

Schritt 2: Terminvereinbarung

Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.

Zunächst werden Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.). Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden.

Das Gesundheitsministerium hat eine Priorisierungsliste fertiggestellt, die die Umsetzung der Impfaktion ab dem 11.1.2021 erleichtern soll. Höchste Priorität beim Impfen haben auch weiterhin die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal der Alten- und Pflegeheime, daneben die Mitarbeiter der Krankenhäuser.

Mit Beginn der Tätigkeit der Impfzentren rücken die weiteren Personen der höchsten Impfpriorität in den Fokus: Mobile Personen über 80 Jahre, aber auch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und besonders betroffene Risikobereiche der ambulanten Versorgung.