Jens Lehmann MdB

Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

Unsere Soldaten können durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht schlechtergestellt werden

Meine Original-Rede vom 28.10.2020 im Deutschen Bundestag zum o.g. Thema finden Sie hier verlinkt (nach einem Klick auf den blau unterlegten Foto-Text).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften sprechen und ich die Kritik aus Teilen der Opposition höre, dass dieser Gesetzentwurf die Soldaten schlechterstellt, dann erinnere ich höflich an die §§ 8 und 9 des Soldatengesetzes. Denn unsere Soldaten, die sich dem § 8, dem Eintreten für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, und dem § 9, dem Gelöbnis, verpflichtet fühlen, können durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht schlechtergestellt werden.

Lassen Sie mich dies kurz begründen: Jeder Soldat, der für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt, hat aus meiner Sicht eine gefestigte pluralistisch geprägte politische Meinung und eine gesunde Einstellung zu unserer parlamentarischen Demokratie und ist damit keiner extremen politischen Richtung zuzuordnen, worauf das Gesetz abzielt. Daher können die bereits durch Frau Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und meine Kollegin Kerstin Vieregge aufgezählten Beispiele keine Schlechterstellung sein.

Die zu beschließenden Gesetzesänderungen zielen darauf ab, dass die Bundeswehr Mittel an die Hand bekommt, gegen jene wirksamer vorzugehen, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen. Das ist nicht die Mehrheit, sondern nur eine verschwindend kleine Minderheit, die aber dem tadellosen Ruf aller Soldaten und der Bundeswehr durch ihre extremen politischen Ansichten massiven Schaden zufügt.

Es wird von vielen Abgeordneten hier im Haus immer wieder gefordert, die Bundeswehr besser auszustatten. Dies gilt in erster Linie natürlich für die materielle Ausrüstung, aber dies gilt auch für andere Bereiche, beispielsweise das Wehrdisziplinarrecht. Mit der vorliegenden Änderung erhalten Vorgesetzte bei kleineren Vergehen die Möglichkeit, disziplinarische Maßnahmen noch differenzierter zu gestalten. Hier geben wir der Bundeswehr bei äußerst schweren Fällen mehr Möglichkeiten, auf die Schwere der Fälle zu reagieren.

Selbstverständlich müssen und werden wir über die Angemessenheit jener Änderung im vorliegenden Gesetzentwurf im Verteidigungsausschuss reden. Wir werden darüber diskutieren müssen und werden abwägen, ob der Dienstherr noch bis zum Ende des achten Dienstjahres fristlos entlassen kann, wenn dem Betreffenden ein besonders schwerer Fall einer Dienstrechtsverletzung nachgewiesen werden kann.

Das heute eröffnete parlamentarische Verfahren zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften bietet uns die Gelegenheit, den vorliegenden Entwurf zu prüfen, zu einem wirksamen Werkzeug für die Bundeswehr, gegen extremistische Ansichten innerhalb der eigenen Reihen weiterzuentwickeln und die Interessen aller rechtschaffenen Soldaten zu wahren.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)