Jens Lehmann MdB

Informationen zu Hilfen des Bundes in der Corona-Krise

Derzeit erreichen mich viele Anrufe und E-Mails mit Fragen rund um Corona. Viele wollen wissen, wie Bund und Länder auf die aktuellen Herausforderungen reagieren und das Land unterstützen. Deshalb haben wir die wichtigsten Links für Sie zusammengestellt.

 

Wenn Sie ebenfalls Fragen haben, die noch nicht beantwortet werden konnten, senden Sie mir diese gern zu. Jeder Fall zählt, um wirklich allen helfen zu können, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Die Corona-Krise trifft uns alle. Deshalb möchte ich Sie bitten, die Hygieneregeln zu beherzigen, Abstand zu anderen einzuhalten und die derzeitigen Regeln der Kontaktsperre im Umgang miteinander zu beachten. So können wir alle einen kleinen und gleichwohl sehr wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Virus leisten.

 

1.          Allgemeine Informationen zur Corona-Krise

Aktuelle Informationen gibt es auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit.

2.           Aktuelle Informationen zur Corona-Situation in Sachsen

Hier finden Sie aktuelle Informationen der Sächsischen Staatsregierung.

3.           Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Gestern hat der Bundestag einen beispiellosen Nachtragshaushalt beschlossen - 156 Milliarden Euro Neuverschuldung sowie Garantien in Höhe von 600 Milliarden Euro. Dazu muss nun auch die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gelockert werden. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden. Das Rettungspaket soll vor allem Firmen jeglicher Größe stabilisieren, Arbeitsplätze sichern und sofortige wirksame finanzielle Unterstützungen im privaten Bereich ermöglichen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

4.           Maßnahmenpaket der Sächsischen Landesregierung

Die sächsische Landesregierung hat ihre verschiedenen telefonischen Beratungsangebote rund um die Coronavirus-Infektionen gebündelt. Ab sofort können telefonische Anfragen unter der einheitlichen kostenlosen Hotline 0800 1000 214 gestellt werden. Mehrere Dutzend Experten aus verschiedenen Ministerien stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr sowie am Wochenende von 12 bis 18 Uhr erreichbar. Wegen der Vielzahl an Nachfragen kann es zeitweise zu Wartezeiten kommen. Das Angebot wird deshalb weiter kontinuierlich ausgebaut.


Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt zudem ein sehr einfach handhabbares Antragsformular zur Verfügung. 


Auf der Internetseite https://www.coronavirus.sachsen.de sind unter dem Themenbereich „Steuern und Finanzen“ viele oft gestellte Fragen leicht verständlich beantwortet. 

Seit Montag (23. März) können in Sachsen Einzelunternehmer und Kleinstunternehmen aus Handwerk, Handel, Dienstleistung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Soforthilfe-Darlehen beantragen. Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt.

Die Anträge auf Förderung (elektronisch abrufbar unter www.sab.sachsen.de) sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden) als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. Sie erreichen die SAB auch telefonisch unter 0351 4910 1100.

5.           Steuern

Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgende Erleichterungen: Die Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden.

Die Stundung der Einkommens-, Körperschafts- und auch Umsatzsteuer soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.

Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuerrückständen werden ausgesetzt, wenn das Unternehmen von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.

In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommens- oder Körperschaftssteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier

Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrssteuer, finden Sie hier.

6.           Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet.

Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten. Ein Merkblatt der Agentur für Arbeit dazu gibt weitere Informationen.

Sprechen Sie dazu bitte ihre örtliche Agentur für Arbeit an oder nutzen Sie die Hotline: 0800 4 55 55 20. Nutzen Sie auch den eService der Agentur für Arbeit.

7.           Liquiditätshilfen

Zu Liquiditätshilfen des Bundes informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dazu können Sie die Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus kontaktieren: 030 1861 5151 5.

Die KfW-Corona-Hilfe und wie man jetzt Kredite beantragt, finden Sie auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder unter der Hotline der KfW: 0800 53 99 001.

8.           Informationen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind durch die Schul- und Kitaschließungen gezwungen, ihre Kinder zuhause zu beaufsichtigen. In vielen Fällen hilft das Gespräch mit dem Arbeitgeber, diese Situation zu lösen. Zur Lohnfortzahlung bei der häuslichen Kinderbetreuung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stellung bezogen. Weitere rechtliche Fragen hierzu beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, dass für den Zeitraum der Schließung von Kitas oder Horten keine Elternbeiträge erhoben werden. Näheres dazu finden Sie auf sachsen.de.

9.           Schutz für Mieter und Vermieter

Mieter und Vermieter haben derzeit gleichermaßen berechtigte Fragen, wie es sich aktuell mit der Miete verhält, wenn ein Mieter diese Corona-bedingt nicht zahlen kann. Mietschulden aus den kommenden Monaten (1. April bis 30. September 2020) dürfen kein Kündigungsgrund sein. Davon ausgenommen sollen jedoch Mietschulden sein, die bereits in der Vergangenheit bestanden.

10.        Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen zur aktuellen Situation: Handwerkskammer Leipzig - Hotline 0341 2188 300 und 0341 2188 301.