Jens Lehmann MdB

Diese Woche im Plenum

Wohngeldreform, Bürokratieentlastungsgesetz, Grundsteuerreform

Diese Sitzungswoche beginnt mit einer ganz besonderen Fraktionssitzung: 30 Jahre nach dem Fall der Mauer trifft sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Montag in Leipzig, um an den Mut der Menschen in Leipzig und in der gesamten DDR zu erinnern. Außerdem diese Woche auf der Agenda: Abstimmung über das Wohngeldstärkungsgesetz, Entwurf der Bundesregierung über ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz, das Thema Cybergrooming und die Entscheidung zur Grundsteuerreform.
30 Jahre friedliche Revolution in der DDR

Mit dem Ruf „Wir sind das Volk“ und unter hohem persönlichem Risiko gingen am 9. Oktober 1989 nach dem Friedensgebet in der Nikolaikirche Zehntausende für Freiheit und Demokratie auf die Straße. Einen Monat später fiel in Berlin die Mauer. Um diese Ereignisse und die Freiheitskämpfer von 1989 zu würdigen, trifft sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 14. Oktober zu einer außerordentlichen Sitzung in Leipzig. Die Abgeordneten wollen gemeinsam erinnern – an den Mut der Menschen in Leipzig, an den Mut von Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten DDR und an die Unterstützung, welche diese erfahren haben. Mehr Infos dazu hier.

Wohngeld steigt zum 1. Januar 2020

Am Donnerstag entscheidet der Deutsche Bundestag über den Entwurf für ein Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG). Eine Wohngeldreform wurde im September 2018 auf dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt beschlossen und ist Teil des Koalitionsvertrages. Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Anpassung des Wohngeldes an gestiegene Wohnkosten und Verbraucherpreise. Neben einer Erhöhung des Wohngeldes durch eine neue Mietenstufe soll das Wohngeld zum 1. Januar 2020 dynamisch alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Mit dem Wohngeld werden Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützt. Die letzte Anpassung des Wohngeldes liegt bereits drei Jahre zurück. Von der Wohngeldreform sollen rund 660.000 Haushalte profitieren, darunter viele Familien und Rentnerhaushalte.

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz soll Milliarden einsparen

Am Nachmittag steht ab 16:00 Uhr der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf umfasst Maßnahmen, die Wirtschaft, Bürger und Verwaltung um rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlasten soll. Zu den Kernmaßnahmen gehören u.a. die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine Erleichterung bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen, ein digitales Meldeverfahren im Beherbergungsgewerbe sowie Entlastungen für Kleinunternehmer.

Kinder und Jugendliche besser vor Cybergrooming schützen

Ab 18:15 Uhr wird im Plenum der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf das Thema Cybergrooming beraten. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Häufig täuschen die Täter über ihr wahres Alter und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus und versuchen so, das Vertrauen von Kindern zu erschleichen. Cybergrooming ist in Deutschland nach § 176 Absatz 4 Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches kann in Zukunft auch der untaugliche Versuch bestraft werden, also auch dann, wenn der Täter glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen (beispielsweise Eltern oder Polizei) kommuniziert. Die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming soll Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen und wurde von der Union bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert.

Entscheidung über Grundsteuerreform

Am Freitag stimmen die Parlamentarier gleich zu Beginn über eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) ab. Das Gesetzespaket wurde von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebracht und soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das Gericht hatte die Art und Weise kritisiert, wie die Grundsteuer berechnet wurde und das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Für eine Übergangszeit darf die Grundsteuer wie bisher erhoben werden, aber das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, in der eine Neuregelung erlassen werden muss. Ansonsten darf die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, für die Erhebung der Grundsteuer nicht allein den Bodenwert des Grundstücks, sondern auch dessen Erträge wie Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Die Grundsteuer soll als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen – die damit u.a. Infrastruktur, Schulen oder Schwimmbäder finanzieren - erhalten werden. Die Grundsteuerreform erfordert eine Änderung des Grundgesetzes, um dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen. Für die Länder ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können.